Auszug aus den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Das Angebot ist freibleibend und versteht sich ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und vergleichbare Institutionen. Es richtet sich nicht an Verbraucher. Erst schriftlich bestätigte Aufträge sind verbindlich. Wir behalten uns die Auslieferung gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse vor. Generell werden Neukunden bei ihrer Erstbestellung um Vorauskasse gebeten.
3. Unsere Katalogpreise sind Euro-Nettopreise ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind bis zum Erscheinen des nächsten Kataloges gültig. Preiskorrekturen behalten wir uns bei außergewöhnlichen Schwankungen der Rohstoff und Devisennotierungen vor.
4. Verpackungskosten. Die Verpackungskosten geben wir zum Selbstkostenpreis weiter. Die Kosten für Versand- und Transportversicherung berechnen wir nach Aufwand. Die Verpackung erfolgt nach bestem Ermessen. Sie dient dem Transportschutz. Die Übergabe dieser Transportverpackung gilt als vom Kunden
ausdrücklich verlangt.
5. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk Düsseldorf. Die Lieferzeiten betragen für neutrale Ware ca. 14 Tage. Für bedruckte Ware oder Sonderanfertigungen ca. 4 Wochen. Ausnahmen sind Artikel aus dem Caravan-Bereich wie Bodenschürzen, Deichselhauben und Abdeckhauben. Hier kann die Lieferzeit ca. 4 Monaten andauern, da es sich um Sonderfolien handelt. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorgesehen, gelten keine festen Liefertermine. Teillieferungen sind uns erlaubt und werden im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Qualität. Durch Herstellung und/oder Weiterentwicklung bedingt zumutbare Änderungen billigt der Kunde als vertragsgerecht. Gleiches gilt für die Artikel mit Werbeanbringung, technisch unvermeidbaren Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10%; berechnet wird die tatsächliche Liefermenge.
6. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig.
7. Sachmängel
7.1. Die Sachmängelhaftung gegenüber einem Käufer als Unternehmer erfolgt durch Nacherfüllung in der Weise, dass JP Produkte nach seiner Wahl den fehlerhaften Kaufgegenstand nachbessern oder einen mangelfreien neu liefern kann. Konnte auch die zweite Nacherfüllung den Mangel nicht beseitigen, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Minderung oder Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
7.2. Sachmängelansprüche verjähren in 6 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Nacherfüllung führt nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
7.3. Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung sind ausgeschlossen, wenn sie der Käufer, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, nicht unverzüglich nach Übergabe feststellt und schriftlich geltend gemacht hat. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich geltend zu machen.
7.4. Weist der Käufer hingegen nach, dass die Ware an den letzten Abnehmer im Wege des Verbrauchsgüterkaufs im Sinne des § 474 BGB verkauft wurde und er wegen eines Sachmangels nach den Bestimmungen Über den Verbrauchsgüterkauf in Anspruch genommen wurde, gelten für den Rückgriff statt der Bestimmungen der Nrn. 7.1–7.2 die gesetzlichen Vorschriften. Rückgriffsansprüche wegen Aufwendungen, die bei rechtzeitiger Einschaltung und vollständiger Inanspruchnahme der von JP Produkte vorgehaltenen Serviceleistungen nicht erforderlich gewesen wären, sind ausgeschlossen.
7.5. Schadensersatz leistet JP Produkte nur im Rahmen der zwingenden Grenzen des Produkthaftpflichtgesetzes und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, sofern JP Produkte weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt bleibt eine Haftung nach § 309 Nr. 7 a BGB. Alle Spielzeugartikel sind nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Dies gilt auch ohne den besonderen Hinweis im jeweiligen Anzeigentext.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der JP Produkte. Wird die Ware vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Beträge, die aus der Forderung eingehen, sind an uns abzuführen.
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Düsseldorf.
10. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als
vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht werdens vereinbart worden wären.